Zum besseren Verständnis finden Sie nachstehend neben der genauen Beschreibung der auf Sie zukommenden Kosten auch eine Beispielrechnung. Wir haben den Vorteil, dass die Gemeinde Angelbachtal sowie das Jugendamt Rhein-Neckar die Arbeit der Tagesmütter in Form einer Bezuschussung für die Eltern fördert, unabhängig von deren Einkommen.
Förderung der Gemeinde Angelbachtal:
Für Kinder unter drei Jahren, die in Angelbachtal wohnen, bezuschusst die Gemeinde Angelbachtal allen Eltern € 1,-- für jede Stunde Betreuungszeit bei einer Tagesmutter. Diese Bezuschussung für Ihr Kind zahlt die Gemeinde Angelbachtal direkt an die Tageseinrichtung.
Förderung des Jugendamts Rhein-Neckar:
Für Kinder unter drei Jahren bezuschusst das Jugendamt allen Eltern, ab einer monatlichen Betreuungszeit von 21,5 Stunden, € 6,50 für jede Stunde Betreuungszeit bei einer Tagesmutter (über drei Jahre = € 4,50). Diese Bezuschussung für Ihr Kind zahlt das Jugendamt direkt an die Tageseinrichtung. Die Eltern müssen dem Jugendamt für diese Bezuschussung einen Betrag zurückerstatten. Dieser hängt von der Anzahl der Kinder innerhalb der Familie ab. Bei einem Kind beträgt die Rückerstattung € 1,82 pro Stunde.
Die Villa Frühling hat einen Stundensatz von € 9,50. Hier sind bereits schon die Ausgaben für Essen und Trinken enthalten. Sie bezahlen somit € 2,-- pro Betreuungsstunde an die Villa Frühling.
Beispielrechnung
Hannah ist 20 Stunden pro Woche in der Villa Frühling. Hannah wohnt in Angelbachtal, ist ein Jahr alt und das erste Kind der Familie. Zum einfacheren Verständnis wird hier auf Grundlage von einer Woche gerechnet:
Betreuungskosten für eine
Woche: 20 h x € 9,50 = €
190
Gemeinde Angelbachtal zahlt an Villa Frühling 20 h x € 1,00 = € 20
Jugendamt bezahlt an Villa
Frühling: 20 h x € 6,50 = € 130
Eltern bezahlen an Villa
Frühling: 20 h x € 2,00 = € 40
Eltern bezahlen an Jugendamt: 20 h x € 1,82 = € 36,40
Somit betragen die Gesamtkosten für diese Woche für die Eltern nicht € 190 sondern nur € 76,40.
Ein pünktliches Bringen und Abholen der Kinder ist mir in meiner Arbeit wichtig. Die Kinder und ich richten unseren Tagesablauf nach
diesen Zeiten. Darüber hinaus müssen sich die Kinder auf meine Aussagen verlassen können („Jetzt kommt gleich die Mama von der Hannah, sollen wir mal schauen gehen?“). Ausnahmen können immer
vorkommen, bedürfen jedoch der vorherigen Anmeldung. Da die Villa Frühling mit dem Jugendamt für jedes Kind eine monatlich gleichbleibende Betreuungszeit abrechnet, werden einmalige
Betreuungsstunden außerhalb der zwischen uns vertraglich vereinbarten Zeiten gesondert vergütet (zum Beispiel verspätetes Abholen oder Wochenendbetreuung). Dies bedeutet, Sie erhalten
hierüber eine gesonderte Rechnung von mir. Der Stundensatz für jede angefangene Stunde, welche nicht in unserem Betreuungsvertrag festgehalten wurde beträgt € 9,50.
Außerhalb der Öffnungszeiten, am Wochenende und Feiertagen: € 12,--
Sollten Sie Ihr Kind öfter verspätet abholen müssen, können wir die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten selbstverständlich den erforderlichen Umständen
anpassen.
Villa Frühling * Sudetenstraße 13 * 74918 Angelbachtal
E-Mail: kinder@villa-fruehling.de
Telefon: 07265 - 5 09 19 45 * 0178 35 73 184